
Wichtige Änderung bei SEPA-Zahlungen
13.10.2025
Seit dem 09. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Regelung im SEPA-Zahlungsverkehr: die „Verification of Payee“ (VoP).
Ziel dieser Vorgabe ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Betrugsfälle durch falsche Kontodaten zu verhindern.
Was bedeutet das für Sie?
Banken sind künftig verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung Empfängername und IBAN abzugleichen. Das Ergebnis wird Ihnen im Ampelsystem angezeigt:
🟢 Grün – Name und IBAN stimmen überein
🟡 Gelb – Geringe Abweichungen (z. B. Tippfehler)
🔴 Rot – Keine Übereinstimmung
Je nach Meldung kann eine Überweisung verzögert oder blockiert werden, wenn der Empfängername nicht exakt passt.
Zahlungen an Finanzämter
Auch bei Überweisungen an Finanzämter muss künftig der korrekte Empfängername eingetragen werden. Dieser variiert je nach Bundesland (z. B. „Finanzamt + Ort“ oder „Freistaat Thüringen“). Die richtige Bezeichnung finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
Zahlungen über DATEV Unternehmen online & an unsere Kanzlei
Auch bei Zahlungen über DATEV Unternehmen online oder an uns kann es aktuell zu Hinweismeldungen kommen. In diesen Fällen können Sie die Überweisung in der Regel manuell freigeben – bitte prüfen Sie die IBAN sorgfältig.
Einzugsermächtigungen bleiben gültig
Wenn Sie uns oder dem Finanzamt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ändert sich für Sie nichts. Zahlungen werden weiterhin wie gewohnt eingezogen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.