
Finanzämter Thüringen stellen Erinnerungs-Service ein
03.01.2023
Die Finanzämter in Thüringen haben im November 2022 ein letztes Hinweisschreiben bzgl. künftiger Fälligkeiten von Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen verschickt. Thüringen stellt diesen schriftlichen Erinnerungs-Service für Steuerpflichtige oder steuerlich Bevollmächtige 2023 ein. Um das Risiko verspäteter (Voraus-)Zahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, falls dieses noch nicht eingerichtet ist. Ein entsprechendes Formular haben die Thüringer Finanzämter mit dem letzten Hinweisschreiben zu Verfügung gestellt. Sollte dies nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt und lassen Sie sich das Formular erneut zusenden.