
Was jetzt für Unternehmensübergaben wichtig wird
30.09.2026
Am 13. Oktober 2026 beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen im Rahmen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Wenn Sie über eine Übergabe Ihres Unternehmens nachdenken, kann dieser Termin für Ihre Nachfolgeplanung sehr relevant sein.
Warum ist das für Sie wichtig?
Wenn Sie Ihr Unternehmen zu Lebzeiten verschenken möchten oder später vererben , können Sie derzeit unter bestimmten Voraussetzungen von weitreichenden steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen profitieren.
Ob diese Begünstigungen in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar sind, steht nun auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei insbesondere, ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen und sonstigem Vermögen verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Was könnte sich für Sie ändern?
Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Regelungen beanstanden, könnte der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet werden.
Wie eine solche Neuregelung konkret aussehen würde, ist heute noch offen. Möglich wäre jedoch eine Einschränkung der bisherigen Begünstigungen. Dadurch könnte die Übertragung Ihres Unternehmens künftig steuerlich stärker belastet werden.
Wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge ohnehin in den nächsten Jahren regeln möchten, kann es deshalb sinnvoll sein, sich jetzt mit den bestehenden Möglichkeiten zu beschäftigen.
Denn bei einer Unternehmensübertragung spielen nicht nur die persönliche und familiäre Situation, sondern auch der richtige Zeitpunkt und die steuerliche Gestaltung eine wichtige Rolle.
Sie planen die Übergabe Ihres Unternehmens? Dann sprechen Sie mit uns.
Wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihre persönliche Situation, prüfen die aktuell bestehenden steuerlichen Möglichkeiten und besprechen, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sein können.
Je früher wir Ihre Nachfolgeplanung kennen, desto mehr Möglichkeiten haben wir, verschiedene Gestaltungen gemeinsam zu prüfen.
Melden Sie sich gerne bei uns, wir sind für Sie da.






















































