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Investitionssofortprogramm – Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes (§ 34a Abs. 1 EStG)

 

Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer wird der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030 /2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) gesenkt.

Durch diese Maßnahmen soll an dem Ziel einer Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften festgehalten werden.