Investitionssofortprogramm – Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes (§ 23 Abs. 1 KStG)
Der Körperschaftsteuersatz wird ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 Prozent in 5 Schritten um jeweils einen gesenkt. Das bedeutet Prozentpunkt jährlich auf 10 Prozent ab 2032 im Einzelnen:
- 2026, 2027: 15%
- 2028: 14%
- 2029: 13%
- 2030: 12%
- 2031: 11%
- 2032: 10%
Die Körperschaftsteuer-Tarifsenkung bedingt die Anpassung weiterer gesetzlicher Regelungen, die in einem späteren Gesetzgebungsverfahren nachvollzogen werden sollen. Die Folgeänderungen sollen materiell sowie in der zeitlichen Anwendung korrespondierend zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes umgesetzt werden. Dies betrifft u. a. Anpassungen im Kapitalertragsteuerverfahren und beim Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen.