Investitionssofortprogramm – Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG)
Für Unternehmen soll der Kauf eines neuen rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs steuerlich attraktiver werden. Im Jahr der Anschaffung können daher nun 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Im folgenden Jahr lassen sich dann noch 10 Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5%, im vierten Folgejahr 3% und im fünften Folgejahr 2%.
Die Regelung umfasst Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027.